FAZ 22.11.2025
11:48 Uhr

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Wie lang darf die Probezeit bei Befristung sein?


Sechs Monate Probezeit – so kennen es viele aus unbefristeten Verträgen. Für befristete Verträge gilt das so allerdings nicht ohne Weiteres. Was das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil dazu entschieden hat.

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Wie lang darf die Probezeit bei Befristung sein?

Die Probezeit soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen, frühzeitig zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit passt. Rechtlich bedeutet sie in erster Linie, dass sich beide Seiten mit einer verkürzten Kündigungsfrist schneller voneinander trennen können. Am Kündigungsschutz oder am Urlaubsanspruch ändert die Probezeit hingegen nichts.

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